Hauptinhalt

Wo erhalten Sie detaillierte Auskünfte und weitere Informationen?

Nationale Auskunftsstelle (REACH-CLP-Biozid-Helpdesk)

Gemäß Artikel 124 Abs. 2 der REACH-Verordnung »richten die Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen ein, die die Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und sonstige interessierte Kreise hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung beraten«. Diese Auskunftstellen arbeiten eng mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zusammen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als »Bundesstelle für Chemikalien« mit der Wahrnehmung der Funktion der nationalen Auskunftsstelle betraut. Diese hat einen REACH-CLP-Biozid Helpdesk eingerichtet. Er ist ein Expertennetzwerk der Bundesbehörden (BAuA, Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung).

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk unterstützt Hersteller, Importeure, Lieferanten und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen bei Fragestellungen zur REACH-Verordnung, CLP-Verordnung und Biozid-Verordnung, wie zum Beispiel zur Registrierung und Zulassung von Stoffen.

Neben grundlegenden Informationen sind auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Publikationen des Helpdesks und Leitlinien der ECHA zu den verschiedenen Anforderungern nach der REACH-Verordnung eingestellt.

Alle Leitlinien der ECHA sind zudem auf der Internetseite der ECHA zu finden:

zurück zum Seitenanfang